Wolfgang Galler
21. März 2023
Wichtige Fragestellungen zu den Müllgebühren, Finanzensituation, ... 2021 - 2023
Auch viele weitere Anfragen in den Jahre 2021 - 2023 an die Stadtgemeinde - Bürgermeister & Gemeinderäte - bzgl. der Müllgebühren blieben unbeantwortet.
Rückblick auf 2021
1. Gebührenerhöhungen 2021 – Wasser, Kanal und Müll
Das Jahr 2021 brachte den Bürgern/Bürgerinnen eine deutliche Steigerung der Gemeindegebühren.
Die Müllgrundgebühren erhöhten sich ohne Vorankündigung und Bescheid objektabhängig um 185% - 2181,48% (Haus bzw. Wohnung)
Die erst 2011 „neu eingeführten“ Wasser- & Kanalgrundgebühren erhöhten sich jeweils um 16,67%!
Zusätzliche Erhöhung für Wasser, Kanal und Müll zwischen 1,17% und 1,49%!
Damit ergab sich für 2021 eine Mehrbelastung pro Haushalt um ca. EUR 39 bis 49,-- bzw. 6,1 - 8 %
Andererseits wurden gleichzeitig elitäre Clubs und Privatveranstaltungen gesponsert.
Mehrere schriftliche Anfragen blieben von Seite der Stadtgemeinde (SPÖ & ÖVP) unbeantwortet.
Entscheidungen für 2023
In der letzten Gemeinderatssitzung wurden wiederum Gebührenerhöhungen und nicht nachvollziehbare Ausgaben beschlossen.
Daraus ergeben sich folgende wichtige Fragestellungen an die Stadtgemeinde:
1. Gebührenerhöhungen für das Jahr 2023
Die Gemeindegebühren steigen im Jahr 2023 um über 10%.
Weiteres werden die Richtwertmieten für Gemeindewohnungen um 8,6% erhöht.
Wieso werden nach 2021 die Müllgebühren für 2023 wiederum um 10% angehoben?
Das entspricht einer Gebührenerhöhung bei einem Haus um 26% und bei einer Wohnung um 40,7% innerhalb von 2 Jahren.
Eigentlich hat Herr Bürgermeister Wallner vor der Wahl 2020 medial angekündigt, dass die Müllgebühren durch die Zusammenarbeit mit Saubermacher stabil bleiben werden.
Mit dem gemeinsamen Unternehmen wird auch für die Stabilität der Müllgebühren gesorgt. (Auszug Presseaussendung: 06.03.2020)
Wieso werden gleichzeitig an Saubermacher zusätzliche Regiestunden vergeben & außerordentlich günstige Mieten gewährt?
Wie steht es eigentlich um das Kartellverfahren gegen Saubermacher?
Jede Bürgerin / jeder Bürger kann eine schriftliche Berufung mit der Begründung - „Überzogene Preiserhöhungen bei den Müllgebühren“ - einbringen..